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Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene

Gut beraten in die Zukunft!

Wir beraten und unterstützen Sie aktiv bei Ihrer Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

Wir möchten dabei helfen, dass der Übergang von der Schule in den Beruf gelingt, Zeiten der Arbeitslosigkeit vermieden werden und jeder/ jede die richtige Unterstützung bekommt.

Hierzu können auch spezielle Fördermöglichkeiten genutzt werden. Zum Beispiel: 

Gemeinsames Beratungsangebot mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen

Zusammen mit der Berufsberatung unterstützen wir bei der Studien- und Berufswahl und eröffnen mit speziellen Angeboten Perspektiven und Wege in Ausbildung.

Einstiegsqualifizierung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Teilnahme an einem längeren Praktikum gefördert werden, das auf eine Ausbildung vorbereitet. Es nennt sich „Einstiegsqualifizierung“ und dauert zwischen sechs und zwölf Monaten. In diesem betrieblichen Langzeitpraktikum lernst du den Ausbildungsberuf und den Betrieb ausführlich kennen und kannst zeigen was in dir steckt! Das Ziel der EQ ist, dass du nach dem Abschluss eine Ausbildungsstelle bekommst.

Mit der Einstiegsqualifizierung kann auch der Besuch der Berufsschule und eine Vergütung, die über den Arbeitgeber ausgezahlt wird, verbunden sein.

Assistierte Ausbildung (AsA)

Auch während einer betrieblichen Ausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung können wir helfen.

Die AsA unterstützt dabei, ...

  • für Prüfungen zu lernen,
  • in der Berufsschule am Ball zu bleiben,
  • einen Streit zu klären oder ein Problem zu lösen,
  • deine Sprachkenntnisse zu verbessern,
  • nach der Ausbildung einen passenden Job zu finden oder
  • im ersten Job nach der Ausbildung anzukommen.

Es kann passieren, dass eine Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb nicht zu Ende machen werden kann. Dann kann dir die AsA helfen, einen neuen Betrieb oder eine andere Ausbildung zu finden.

Außerbetriebliche Ausbildung (BaE)

Konnte trotz aller Bemühungen keine betriebliche Ausbildungsstelle gefunden werden, dann kommt vielleicht eine außerbetriebliche Ausbildung (BaE) infrage. Statt in einem Betrieb wird die Ausbildung hauptsächlich über einen Bildungsträger gemacht. Erfahrene Ausbilder/-innen und Sozialpädagogen bzw. Sozialpädagoginnen begleiten und unterstützen dich. Mit dem Bildungsträger wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen und somit übernimmt dieser damit auch die Pflichten eines Ausbildungsbetriebes. Die praktische Ausbildung findet in der Regel in Zusammenarbeit mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb statt. Wie alle Auszubildenden besuchst du die Berufsschule.

Netzwerkpartner

Wenn wir nicht selbst helfen können, arbeiten wir mit vielen Partnern der Region zusammen. Wir vermitteln den Kontakt dorthin und übernehmen eine Lotsenfunktion.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Sie erreichen uns über unsere Hotline unter 02641 - 9116-0.

Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen

Welche Geldleistungen kann ich zur Unterstützung der Ausbildungs- oder Arbeitssuche beantragen?

Unsere Unterstützungsangebote sind von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Zudem sind gesetzliche Fördervoraussetzungen zu beachten. So können wir u. a. im Rahmen des Vermittlungsbudgets Kosten für Bewerbungen und der Mobilität (Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen oder „Probearbeiten“ bei Arbeitgebern) übernehmen. Auch andere Leistungen sind nach Prüfung möglich.

Bitte beachten Sie nur, dass alle Entscheidungen zur Kostenübernahme Einzelfallentscheidungen sind. Eine generelle Zusage der Kostenübernahme gibt es nicht. Außerdem teilen wir Ihnen mit, welche Nachweise zur Kostenübernahme ggf. von Ihnen eingereicht werden müssen. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie vorab einen Antrag im Jobcenter stellen.

Wo erhalte ich die Anträge zur finanziellen Unterstützung durch das Vermittlungsbudget?

Besprechen Sie Ihren individuellen Wunsch nach Unterstützung am besten mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Dies können Sie sowohl telefonisch als auch im persönlichen Gespräch tun. Alternativ können Sie diese Anträge auch über das Service-Center des Jobcenters Landkreis Ahrweiler stellen. Nach der Antragstellung wird Ihnen dann das nötige Antragsformular ausgestellt.

Meine Bewerbungsunterlagen sind veraltet. Wie gelange ich an neue Bewerbungsunterlagen?

Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen selbst gestalten können und wollen, dann können Sie zum Beispiel finanzielle Unterstützung über das Vermittlungsbudget beantragen. Davon können Sie dann notwendige Materialien wie Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos etc. erwerben. 

Wenn Sie bei der Erstellung Unterstützung benötigen, können Sie auch an einer entsprechenden Coachingmaßnahme teilnehmen. Im Coaching erhalten Sie eine individuelle Unterstützung. 

Achtung! Eine generelle Zusage der Kostenübernahme gibt es nicht. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie vorab einen Antrag im Jobcenter stellen.

Kann ich mir auch selbstständig eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle suchen?

Dies ist vom Gesetzgeber sogar ausdrücklich erwünscht! Jeder Mensch, der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht und grundsätzlich erwerbsfähig ist, ist sogar dazu verpflichtet, alles zu tun, um möglichst zeitnah eine Ausbildung oder Arbeit zu finden und aufzunehmen. 

Die Aufgabe des Jobcenters Landkreis Ahrweiler ist es, Ihre Eigenbemühungen zu begleiten und Sie dabei zu unterstützen. Dies geschieht z. B. durch Beratung, Übernahme notwendiger Kosten, Vermittlung von Qualifizierungen, Stellenangeboten und Coachingangeboten.

Wie erhalte ich meine Zugangsdaten für die Jobbörse?

Wenn Sie sich auf der Homepage der Jobbörse als neue Nutzerin oder als neuer Nutzer registrieren, dann erhalten Sie Ihre Zugangsdaten. Alternativ können Sie sich an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner wenden und dort direkt Ihre Zugangsdaten erhalten.

Welche Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung gibt es?

Hier kommt es vorrangig auf Ihre persönlichen Möglichkeiten und Vorstellungen an. Das Jobcenter Landkreis Ahrweiler befürwortet in erster Linie die berufliche Qualifizierung über eine reguläre berufliche Erstausbildung.

Es gibt aber auch den Weg der „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW) bei einen Bildungsträger. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten von einer Kurzqualifizierung bis hin zu einer Umschulung. Einen generellen Anspruch auf diese Leistungen gibt es allerdings nicht. Zudem sind gesetzliche Fördervoraussetzungen zu beachten. Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne. Über diesen Weg können Sie einen Bildungsgutschein erhalten, den Sie dann bei einen Bildungsträger einreichen.