SERVICENUMMER:

Beschäftigungs-Perspektiven für Langzeitarbeitslose

Zweite Chance im Job

Eine längere Arbeitslosigkeit bedeutet nicht, dass Ihre Ausbildung oder Ihr gelerntes Wissen nicht mehr aktuell sind. Das wird aber häufig von Unternehmen angenommen. Und deswegen wird Ihre Bewerbung schneller zur Seite gelegt. Das so genannte Teilhabechancengesetz will Menschen eine Chance geben, die sehr lange nicht gearbeitet haben und damit oft den Anschluss an das soziale Miteinander verloren haben.

Teilhabechancengesetz (§ 16i SGB II)

Für wen ist das Teilhabechancengesetz (§ 16i SGB II)?

  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Sie bekommen seit mind. 6 Jahren Geld vom Jobcenter. ODER
  • Sie bekommen seit mind. 5 Jahren Geld vom Jobcenter und sind alleinerziehend. ODER
  • Sie bekommen seit mind. 5 Jahren Geld vom Jobcenter und haben eine anerkannte Schwerbehinderung.
  • Sie haben in dieser Zeit nicht länger als 12 Monate oder nur kurzzeitig gearbeitet.

So unterstützen wir Sie.

  • Wir bereiten Sie auf Ihren neuen Job vor.
  • Wir begleiten und fördern Sie bis zu 5 Jahre.
  • Ein persönlicher Coach hilft Ihnen bei Fragen oder Schwierigkeiten.
  • Wir übernehmen die Kosten für Weiterbildungen bis zu 3.000,- EUR.
  • Wir zahlen Ihre Beiträge für die Renten-, Pflege- und Sozialversicherung (außer Arbeitslosenversicherung)

Teilhabechancengesetz (§ 16e SGB II)

Für wen ist das Teilhabechancengesetz (§ 16e SGB II)?

  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Sie waren in den letzten zwei Jahren arbeitslos.

Trifft dies auf Sie zu? Dann haben Sie mit uns einen guten Partner an Ihrer Seite. Gemeinsam können wir mit Ihnen neue, langfristige Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt verwirklichen.

So unterstützen wir Sie.

  • Wir bereiten Sie auf Ihren neuen Job vor.
  • Wir begleiten und fördern Sie bis zu 2 Jahre.
  • Ein persönlicher Coach hilft Ihnen bei Fragen oder Schwierigkeiten.
  • Wir zahlen Ihre Beiträge für die Renten-, Pflege- und Sozialversicherung.

Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen

Welche Geldleistungen kann ich zur Unterstützung der Ausbildungs- oder Arbeitssuche beantragen?

Unsere Unterstützungsangebote sind von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Zudem sind gesetzliche Fördervoraussetzungen zu beachten. So können wir u. a. im Rahmen des Vermittlungsbudgets Kosten für Bewerbungen und der Mobilität (Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen oder „Probearbeiten“ bei Arbeitgebern) übernehmen. Auch andere Leistungen sind nach Prüfung möglich.

Bitte beachten Sie nur, dass alle Entscheidungen zur Kostenübernahme Einzelfallentscheidungen sind. Eine generelle Zusage der Kostenübernahme gibt es nicht. Außerdem teilen wir Ihnen mit, welche Nachweise zur Kostenübernahme ggf. von Ihnen eingereicht werden müssen. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie vorab einen Antrag im Jobcenter stellen.

Wo erhalte ich die Anträge zur finanziellen Unterstützung durch das Vermittlungsbudget?

Besprechen Sie Ihren individuellen Wunsch nach Unterstützung am besten mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Dies können Sie sowohl telefonisch als auch im persönlichen Gespräch tun. Alternativ können Sie diese Anträge auch über das Service-Center des Jobcenters Landkreis Ahrweiler stellen. Nach der Antragstellung wird Ihnen dann das nötige Antragsformular ausgestellt.

Meine Bewerbungsunterlagen sind veraltet. Wie gelange ich an neue Bewerbungsunterlagen?

Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen selbst gestalten können und wollen, dann können Sie zum Beispiel finanzielle Unterstützung über das Vermittlungsbudget beantragen. Davon können Sie dann notwendige Materialien wie Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos etc. erwerben. 

Wenn Sie bei der Erstellung Unterstützung benötigen, können Sie auch an einer entsprechenden Coachingmaßnahme teilnehmen. Im Coaching erhalten Sie eine individuelle Unterstützung. 

Achtung! Eine generelle Zusage der Kostenübernahme gibt es nicht. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie vorab einen Antrag im Jobcenter stellen.

Kann ich mir auch selbstständig eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle suchen?

Dies ist vom Gesetzgeber sogar ausdrücklich erwünscht! Jeder Mensch, der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht und grundsätzlich erwerbsfähig ist, ist sogar dazu verpflichtet, alles zu tun, um möglichst zeitnah eine Ausbildung oder Arbeit zu finden und aufzunehmen. 

Die Aufgabe des Jobcenters Landkreis Ahrweiler ist es, Ihre Eigenbemühungen zu begleiten und Sie dabei zu unterstützen. Dies geschieht z. B. durch Beratung, Übernahme notwendiger Kosten, Vermittlung von Qualifizierungen, Stellenangeboten und Coachingangeboten.

Wie erhalte ich meine Zugangsdaten für die Jobbörse?

Wenn Sie sich auf der Homepage der Jobbörse als neue Nutzerin oder als neuer Nutzer registrieren, dann erhalten Sie Ihre Zugangsdaten. Alternativ können Sie sich an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner wenden und dort direkt Ihre Zugangsdaten erhalten.

Welche Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung gibt es?

Hier kommt es vorrangig auf Ihre persönlichen Möglichkeiten und Vorstellungen an. Das Jobcenter Landkreis Ahrweiler befürwortet in erster Linie die berufliche Qualifizierung über eine reguläre berufliche Erstausbildung.

Es gibt aber auch den Weg der „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW) bei einen Bildungsträger. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten von einer Kurzqualifizierung bis hin zu einer Umschulung. Einen generellen Anspruch auf diese Leistungen gibt es allerdings nicht. Zudem sind gesetzliche Fördervoraussetzungen zu beachten. Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne. Über diesen Weg können Sie einen Bildungsgutschein erhalten, den Sie dann bei einen Bildungsträger einreichen.